Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und daher von gesetzlich Versicherten selbst zu zahlen sind.
Diese Leistungen sind nicht zwingend medizinisch notwendig, können jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin oder des Patienten erbracht werden. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
Mit der Buchung bestätigen Sie, dass Sie die Leistung auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen und die entstehenden Kosten selbst tragen. Privatpatienten erhalten eine Abrechnung nach der GOÄ; eine Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
